Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Eine weitere gewerbliche Entwicklung in Kroge auf der Fläche 6 östlich der Diepholzer Straße soll geprüft werden. Optional ist die Fläche 2 im Bereich Diepholzer Straße/Alter Mühlener Damm nachrangig zu überprüfen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortkonzept der Öffentlichkeit vorzustellen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Dipl.-Ing. Meier vom Planungsbüro NWP, Oldenburg.

 

Auf Grund mehrerer Anfragen nach gewerblichen Baugrundstücken in  Kroge/Ehrendorf bestehen Überlegungen, ein Gewerbegebiet auszuweisen. Große Bereiche von Kroge/Ehrendorf sind jedoch als Landschaftsschutzgebiet bzw. als Naturschutzgebiet ausgewiesen und stehen daher für die Ausweisung von Bauflächen nicht zur Verfügung. Die in diesen Gebieten vorhandenen naturräumlichen Qualitäten verbieten eine Beplanung dieser Fläche, zumal Alternativflächen, die nicht im Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet liegen, vorhanden sind.

 

Anhand einer Präsentation stellte Herr Meier potentielle Standorte vor (die Übersicht der möglichen Standorte kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden). Diese wurden auf Grund unterschiedlicher Standortkriterien wie Erschließung, Immissionen, Lage, Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), Landschaftsrahmenplan (LRP), naturräumliches Potential etc. bewertet. Nach der vorgestellten zusammenfassenden Bewertung dieser Einzelkriterien eignen sich die mit Nr. 7 und 8 bezeichneten Flächen im Eckbereich Kroger/Diepholzer Straße und im Eckbereich Sommerweg/Diepholzer Straße wobei bei der Fläche 8 die Hofstelle und die Wohnnutzung aufgegeben werden müssen.

 

In der Aussprache wurden die vorgestellten Potenzialflächen kontrovers diskutiert. Verschiedene Ausschussmitglieder favorisierten aufgrund der dort bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung (AMO, Torfwerk) die Bereiche 5 und 6. Die Flächen 7 und 8 sollten nicht einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden, sondern als Vorratsfläche einer möglichen Wohnbebauung vorgehalten werden.

 

Bürgermeister Gerdesmeyer führte aus, dass zwei konkrete Anfragen nach gewerblichen Bauflächen in Kroge vorliegen. Die objektive Überprüfung auf geeignete gewerbliche Flächen in Kroge durch das Büro NWP habe ergeben, dass keine optimalen Flächen vorhanden seien. Im Ergebnis wäre jetzt zu entscheiden, ob eine gewerbliche Entwicklung in Kroge stattfinden soll.

 

Nach einer weiteren kurzen Aussprache fasste der Ausschuss den nachfolgenden