Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur beantragten Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen Frontgiebel und einen Erker wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Siedlerweg 1 die Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen Frontgiebel und einen Erkeranbau beantragt wurde.

 

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Bauvorhaben wird dabei gemäß § 34 BauGB beurteilt.

 

Das Gebäude liegt in der Ortslage Wichel und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.