Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum Teilumbau und Nutzungsänderung einer Kegelbahn zu sechs Gästezimmern wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass die Grundstückseigentümerin und Betreiberin eines Landgasthauses mit Saalbetrieb auf ihrem Grundstück den Teilumbau und die Nutzungsänderung einer Kegelbahn zu sechs Gästezimmern plant. Die sechs Gästezimmer sind jeweils einzeln von außen zugänglich.

 

Das Landgasthaus liegt in der Ortslage Klein-Brockdorf und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Die bauliche Erweiterung/Nutzungsänderung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs ist genehmigungsfähig.