Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zur Errichtung eines Abstellraumes im Obergeschoss an das Einfamilienwohnhaus wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass der Anbau als Aufstockung eines Abstellraumes auf der Nordseite des Gebäudes beantragt wurde. Der Abstellraum hat eine Größe von ca. 5 x Metern, eine Traufhöhe von ca. 6 Metern über Straßenniveau und ein Flachdach.

 

Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den die Außenbereichssatzung „Bokern-Ost: Fohlenweg“ zu beachten ist. Gemäß Außenbereichssatzung dürfen die Gebäude eine maximale Traufhöhe von 4,50 Meter erhalten. Beantragt sind der Bau und die Trauferhöhung um ca. 1,40 Meter.

 

Das Bauvorhaben ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Grundstücksbereich liegt in der Ortslage Bokern-Ost und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.