Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zum beantragten Ausbau des vorhandenen Bodenraumes zu Büro- und Lagerräumen wird erteilt.


Die Verwaltung erläuterte, dass auf dem Grundstück Sommerweg 12 der Ausbau des Dachgeschosses zu Büro- und Lagerräumen oberhalb des Bürogebäudes beantragt wurde. Das Bauvorhaben ist gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB zu beurteilen. Die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes ist zulässig, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

 

Das Gebäude liegt im Außenbereich der Ortslage Kroge und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.