Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Klusweg“.

 

Dem vorgestellten Plankonzept wird zugestimmt. Die Öffentlichkeit ist über die Planung zu unterrichten und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 


 

Die Planung wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Die katholische Kirchengemeinde St. Josef ist als Eigentümerin der Flächen südlich und östlich des Klusweges erneut an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten, für den Bereich Klusweg einen Bebauungsplan aufzustellen. obwohl 1994 ein entsprechender Antrag vom Verwaltungsausschuss abgelehnt wurde.

Der Bereich östlich des Klusweges ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus städtebaulicher und wirtschaftlicher Sicht kann es durchaus sinnvoll sein, vorhandene Erschließungsstraßen beidseitig zu bebauen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes könnte dem immer wieder vorgetragen Wunsch nach Ausweisung von Bauplätzen in Südlohne Rechnung getragen werden.

 

Vorgesehen ist die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet mit max. zwei Wohnungen pro Gebäude. Die Mindestgrundstücksgröße soll 700 m2 betragen.

 

In der Aussprache wurde von der Verwaltung erläutert, dass für die Anlieger beim Ausbau des Klusweges Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Lohne anfallen.