Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Die Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Lindenstraße 49, Lohne, erhält für die aktuell zurückgestellten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 50 %, maximal 62.500 € (ohne PV-Anlage).


Sachverhalt:

 

Die Kreisvolkshochschule Vechta e.V. hat im Jahr das 2004 ein ehemaliges Gebäude der EWE in der Lindenstraße von der Stadt Lohne erworben, das Sitz des Vereins und Standort von Seminarräumen ist. Wie aus dem anliegenden Schreiben hervorgeht, führt die KVHS dort derzeit umfangreiche Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen durch. Die Inanspruchnahme von Zuschüssen der Stadt Lohne sei nicht beabsichtigt gewesen – neben einer Förderung der Aktion Mensch hätte das Vorhaben aus jahrelang aufgebauten Rücklagen umgesetzt werden sollen. Wegen der aktuellen Baukostensteigerungen und aufgrund von mit der Altbausanierung zusammenhängenden nicht eingeplanten Zusatzausgaben seien die erwarteten Baukosten von 765.000 € auf 890.000 € gestiegen. Diese Mehrausgaben könne der Verein nicht mehr aus Rücklagen aufbringen.

 

Daher wurden laut Schreiben vom 27. Juli 2022 mehrere Maßnahmen in der Ausführung zurückgestellt, die ein Gesamtkostenvolumen von 125.000 € umfassen:

 

-       die Sanierung der alten WC-Anlagen im Erdgeschoss (ca. 30.000 €)

-       der Bau einer weiteren WC-Anlage im Erdgeschoss (ca. 30.000 €)

-       die Erneuerung des Schmutzwasser–Rohrnetzes auf dem Grundstück (ca. 20.000 €)

-       die EDV-technische Anbindung des Nebengebäudes an die EDV des Hauptgebäudes mit einem LWL– Kabel (ca. 20.000 €)

-       die Anschaffung von Möbeln für die hinzugekommenen Seminar- und Besprechungsräume (ca. 25.000 €).

 

Außerdem sei die beabsichtigte Errichtung einer PV-Anlage ebenfalls zurückgestellt worden (ca. 45.000 €). Der Verein beantragt in seinem Schreiben einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zusätzlich notwendigen Finanzmittel für die aktuell zurückgestellten Maßnahmen. Ohne die PV-Anlage beläuft sich der beantragte Zuschuss auf 62.500 € - das entspricht 7 % der Investitionssumme des gesamten Umbauvorhabens.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder erläuterte die Situation. Auch in den Wortbeiträgen wurde deutlich, dass trotz der bereits laufenden Gesamtmaßnahme eine Bezuschussung mitgetragen wird – allerdings nicht für die PV-Anlage. Auf Nachfrage, ob der Betrag grundbuchlich abgesichert werden könne, wurde verwaltungsseitig mitgeteilt, dass für diesen Betrag der Aufwand sehr groß sei. Allerdings wird sich die Stadt Lohne im Förderbescheid für einen angemessenen Zeitraum eine Rückforderung des Zuschusses vorbehalten.